Liebe Kundinnen und Kunden,

immer wieder kommt im Herbst die Frage auf:
Darf man Laub und Gartenabfälle in Neubrandenburg und im Landkreis Seenplatte verbrennen?

👉 Klare Antwort: Nein!
Das Verbrennen von Laub, Ästen oder Gartenabfällen ist in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich verboten.
Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen (z. B. wenn keine andere Entsorgung möglich ist) darf in den Monaten März und Oktober, werktags zwischen 8–18 Uhr, für max. 2 Stunden verbrannt werden – und auch nur trockene, unbehandelte Pflanzenreste.

Für alle anderen gilt:
✅ Laub kompostieren
✅ Entsorgung über den Wertstoffhof / Grüngutannahme
✅ Oder: Wir übernehmen das für Sie – Abholung & Entsorgung direkt vor Ort.

So schonen wir die Umwelt 🌍, vermeiden Rauchbelästigung 🚫🔥 und halten unsere Nachbarschaft sauber.

Bei Interesse an einer Laubentsorgung durch den Hausmeisterservice Wodtke melden Sie sich einfach bei mir.

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